Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
seit dem 12.08.2020 befinden sich die weiterführenden Schulen in NRW in dem am 03.08.2020 vom MSB und der Landesregierung vorgegebenen Regelbetrieb.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern und natürlich auch bei allen Eltern für das kooperative Miteinander in den letzten zweieinhalb Wochen nach Schuljahresbeginn, aber auch vor den Ferien bedanken – auch in Bezug auf das Tragen eines MNS im Unterricht.
Wir sind stolz darauf, dass der Schulstart an unserer Schule unter den derzeit schwierigen Umständen so reibungslos und erfolgreich verlaufen ist. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, indem Sie Ihre Kinder auf die veränderte Unterrichts- und Schulsituation eingestellt und uns bei der Umsetzung der Regelungen unterstützt haben.
Wie alle Leserinnen und Leser entweder aus der Presse oder aus Interviews mit Politikern der Landesregierung seit dem vergangenen Donnerstag erfahren haben, wird die für die weiterführenden Schulen beschlossene Maskenpflicht (Mund-Nase-Schutz) im Unterricht ab dem 01.09.2020 aufgehoben. Bis zum heutigen Montag, 31.08.2020, liegen den Schulen keine darüber hinaus gehenden Informationen vor, wie in der konkreten Situation vor Ort mit der Aufhebung der Mund-Nase-Schutz-Pflicht in den Schulen umzugehen ist.
So ist bei allen Beteiligten eine große Verunsicherung aufgrund der veränderten Unterrichtsbedingungen festzustellen. Sei es, dass ein Teil der Eltern und ihre Kinder sich aufgrund der veränderten Rechtslage ungeschützt fühlen bzw. ein anderer Teil der Eltern und Kinder froh ist, dass der MNS als Einschränkung bei der Kommunikation im Unterricht entfällt.
Auch die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer verunsichert die veränderte Regelung ab dem 01.09.2020, insbesondere bei einem Regelschulbetrieb mit bis zu 30 Schülerinnen und Schülern im Unterrichtsraum. Das MSB sieht zurzeit den Regelunterricht mit ganzen Klassenstärken als Normalfall an.
Anders als viele andere Schulen sind wir bis jetzt in der Lage, den gesamten Unterricht als Präsenzunterricht anzubieten. Das liegt vor allem daran, dass sehr viele unserer Kolleginnen und Kollegen, die als Risikopatient*innen gelten und damit das Recht haben, von der Erteilung des Präsenzunterrichts befreit zu werden, keinen Gebrauch davon gemacht haben. Dies wiederum haben alle ausschließlich unter der Voraussetzung getan, dass die Maskenpflicht im Unterricht besteht.
Die Aufhebung dieser Pflicht ab dem 01.09.2020 stellt uns vor ein Problem.
Nachvollziehbarer Weise möchten die oben genannten Lehrerinnen und Lehrer sich gesundheitlich weiterhin bestmöglich geschützt fühlen. Dies geht nach derzeitigem Forschungs- und unserem Kenntnisstand am besten durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in einem geschlossenen Raum.
Daher bitten wir die Schülerinnen und Schüler darum, weiterhin im Unterricht der betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Genaueres dazu erfahren Sie/erfahrt ihr in der beigefügten zusätzlichen Information. Bitte unterstützen Sie uns/unterstützt uns bei unserem Anliegen.
Weiterhin bitte ich um Beachtung folgender Regeln:
Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
Wir empfehlen deshalb Ihnen, sehr geehrte Eltern, unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass Ihr Kinde bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Es gilt weiterhin die wichtigste Prämisse: Schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es sich krank fühlt.
Ich wünsche der gesamten Schulgemeinschaft, dass wir diese Krise gemeinsam meistern und vor allem natürlich, dass wir alle gesund bleiben.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Für die Schulgemeinschaft der GE Hennef-West:
Alfred Scholemann (Schulleiter)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach nunmehr 8 Unterrichtstagen seit Schulstart nach den Ferien möchte ich mich ausdrücklich bei Eltern und Schülerinnen und Schülern bedanken, die in dieser Zeit sorgsam dafür gesorgt haben, dass wir die Regelungen zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes so gut auf dem Schulgelände und den Gebäuden während der Unterrichtszeit umsetzen konnten.
Mein Dank gilt auch den Lehrerinnen und Lehrern, die selbstverständlich, da wo es notwendig ist, ein „kurzzeitiges Verschnaufen“ von der Maskenpflicht ermöglichen.
Aufgrund der hohen Temperaturen in der Zeit seit Schulbeginn haben wir bis einschließlich dem 20.08.2020 einen Sonderstundenplan mit verkürzten Stundenplänen für alle Klassen ermöglicht. Auch hierzu habe ich viele positive Rückmeldungen erhalten.
Da die Wetterverhältnisse sich in der kommenden Woche zunehmend normalisieren, ist der „Hitzefrei-Erlass“ ab der kommenden Woche nicht mehr anwendbar.
Ab Montag, dem 24.08.2020, findet somit der reguläre Unterricht nach Stundenplan ohne Verkürzung statt. Montag, Mittwoch und Donnerstag endet damit im Regelfall der Unterricht um 15.35 Uhr, am Dienstag und Freitag ist für die Klassen 5 – 10 Unterrichtsende um 13.15 Uhr. Die Oberstufenkurse finden auch an den Kurztagen über die Zeit von 13.15 Uhr hinaus nach Plan statt. Schülerinnen und Schüler und deren Eltern entnehmen dem individuellen Stundenplan der Schülerinnen und Schüler das jeweilige Unterrichtsende.
Nachdem die Schule hierzu Fragen erhalten hat, möchte ich an dieser Stelle noch eine grundsätzliche Information zur Teilnahme am Sportunterricht geben, die sich an den Aussagen des MSB und der Landesregierung NRW orientieren.
Die Sportfachkonferenz hat seit Beginn des Schuljahres ein Hygienekonzept entwickelt, dass sich an den Vorgaben des Ministeriums orientiert und den Musterhygieneplan des „Landeszentrums Gesundheit des Landes NRW“ berücksichtigt.
Im Einzelnen wurden Maßnahmen unter Einbezug des Schulträgers nach Vorgaben des Landes umgesetzt:
Alle Sportfachkollegen verfügen über dieses Hygienekonzept und sind aufgefordert dies umzusetzen. Bei Fragen zum vollständigen Konzept hat sich der Fachkonferenzvorsitzende Herr Henning Dobler bereit erklärt, für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Es gelten für den Sportunterricht an Schulen keine anderen Regelungen bezüglich der Befreiung von der Teilnahme als in allen anderen Fächern.
Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen gibt es die Möglichkeit einer Unterrichtsbefreiung durch die Eltern. Diese ist aber explizit nicht auf ein Fach z.B. Sport beschränkt.
Eine Entschuldigung im Sinne von „Wegen Corona darf mein Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen“ ist nicht zulässig. Auch auf persönliche Meinungen gegründete Aussagen, „Aereosole können sich auch draußen länger in der Luft halten“, haben keine Entschuldigungsrelevanz.
Bezüglich der Aerosole sogar in Sporthallen liegt folgende Aussage vor:
Zum Sport in Sporthallen hat die Stadt Hennef umfangreiche Untersuchungen in allen Sporthallen durchgeführt. Die Lüftungssysteme sind voll funktionstüchtig und transportieren in ausreichender Weise mögliche Aerosole ab.
Bei der verpflichtenden schriftlichen Mitteilung über die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht, müssen die Eltern darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Hilfreich ist es, wenn sich die Eltern dazu bei ihrem Arzt/Ärztin rückversichern. Im Zweifel kann die Schule Atteste oder amtsärztliche Gutachten einholen.
Ebenso gilt die Regelung zum Schutz vorerkrankter Angehöriger in häuslicher Gemeinschaft mit dem Schüler bzw. der Schülerin.
Hier noch einmal der Passus aus dem Schreiben des MSB:
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.
Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und Angehörigen sowie allen in der Schule tätigen Personen weiterhin eine infektionsfreie Zeit.
Bitte beachten Sie die nach wie vor geltende Regelung, dass erkrankte Schülerinnen und Schüler der Schule fernbleiben sollen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Alfred Scholemann (Schulleiter)
Hennef, 14.08.2020
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die weiterhin zu erwartenden Außentemperaturen in der kommenden Woche in einer Größenordnung von ca. 30 °C in Verbindung mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit, sowie den heute in allen Klassenräumen durch Messung festgestellten hohen Raumtemperaturen hat sich die Gesamtschule Hennef-West dazu entschlossen, auch in der kommenden Woche nach einem vom Regelunterricht abweichenden Zeitplan Präsenzunterricht zu erteilen.
Die erhöhten Temperaturen in Verbindung mit der dauerhaften Benutzung des Mund-Nase-Schutzes für Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht rechtfertigen ein entsprechendes Vorgehen im Rahmen des Erlasses zu Regelungen des Umsetzens des „hitzefrei“.
Die Schülerinnen und Schüler wurden heute bereits über die Regelung in der kommenden Woche durch die Tutorenteams informiert.
In der kommenden Woche findet der Unterricht wie folgt statt:
Kurzstunden, inklusive 5-Minuten-Wechselpausen
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1. Stunde |
8.10 – 8.40 Uhr
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2. Stunde |
8.45 – 9.15 Uhr
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3. Stunde |
9:20 – 9:55 Uhr
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9:55 – 10.15 Uhr
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4. Stunde |
10:15 – 10: 45 Uhr
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5. Stunde |
10:50 – 11: 20 Uhr
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6. Stunde |
11:25 – 11.55 Uhr
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11:55 – 12.15 Uhr
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8. Stunde |
12.15 - 12.45 Uhr
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9. Stunde |
12.45 – 13.15 Uhr
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Für die Schulgemeinschaft der GE Hennef-West: Alfred Scholemann (Schulleiter)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
zu meiner Mitteilung vom vergangenen Freitag, möchte ich Ihnen/euch ergänzende Informationen geben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat mit Mitteilung vom 03.08.2020 eine Regelbeschulung nach den Sommerferien verbindlich festgelegt. Dementsprechend werden zum Schulbeginn am 12.08.2020 für die Schülerbeförderung im Rhein-Sieg-Kreis alle bis dato verfügbaren Fahrzeuge und Personale der Verkehrsunternehmen eingesetzt. Die RSVG und die RVK führen alle Verstärkerfahrten nach Fahrplan durch.
Im Hintergrund wird darüber hinaus eine zahlenmäßig begrenzte „Einsatzreserve“ der Verkehrsunternehmen RVK und RSVG zur Verfügung stehen, um möglichst zeitnah größere Kapazitätsprobleme bei der Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum morgendlichen Unterrichtsbeginn, aber auch nach Unterrichtsende (insbesondere bei Schulen mit nur einer Hauptunterrichtsendzeit) lösen zu können.
Konkret setzen RVK und RSVG ab dem 12.08.2020 neben den ohnehin bekannten Regelungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie folgende Maßnahmen um:
Grundsätzlich werden zum Schuljahresbeginn somit alle vorhandenen Kapazitäten der Verkehrsunternehmen „auf die Straße gebracht“ und geeignete Maßnahmen ergriffen, um eine Schülerbeförderung auch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie sicher zu stellen…
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich hoffe, dass alle am Schulleben beteiligten Personen erholsame Ferien hatten. Die Besonderheiten im täglichen Alltag durch die Corona-Pandemie sind allgegenwärtig. Das sich verändernde Pandemie-Geschehen führt immer wieder zu Anpassungen von Regelungen im täglichen Leben. Dies wird uns sicher noch eine lange Zeit begleiten.
Bei allen Unsicherheiten, die eine Pandemie mit sich bringt, freue ich mich sehr, endlich wieder Schülerinnen und Schüler in der Schule vor Ort begrüßen zu dürfen. Trotz aller Ängsten und Sorgen, die sehr unterschiedlich ausgeprägt sind, überwiegt sicherlich bei allen Beteiligten die Freude, dass es endlich wieder mit dem Präsenzunterricht losgehen kann. Ich bitte darum, genau diesen positiven Gedanken des Re-Starts mitzudenken und somit für einen optimistischen Start zu sorgen.
Bitte beachten Sie am Ende dieses Schreibens die aktuellen Mitteilungen zu den Unterrichtszeiten der ersten Unterrichtstage nach den Ferien.
Aus der Presse und verschiedenen Veröffentlichungen ist sicherlich bereits bekannt, dass das Land NRW mit Beginn des Schuljahres in den regulären Schulbetrieb mit Unterricht nach Stundentafel für alle Schülerinnen und Schüler einsteigt.
Unabhängig von persönlichen Meinungen und Haltungen zum Umgang mit dem Infektionsgeschehen zur Corona-Pandemie, sind die Schulen als Einrichtungen des Landes der Einhaltung vorgegebener Regelungen im schulischen Alltag verpflichtet.
Mit der Schulmail des Staatssekretärs Mathias Richter vom 03.08.2020 wurden die Schulen des Landes NRW über das weitere geplante Vorgehen bezüglich der Öffnung der Schulen zum Schuljahresstart 2020/21 informiert.
Ich möchte Sie und euch an dieser Stelle über den Schulstart unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes NRW informieren. Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, dass es sicherlich im weiteren Verlauf des Schuljahres je nach Veränderung der Pandemie-Lage und unter Berücksichtigung der Einschätzung dieser Lage durch die verantwortlichen Politiker und die für die Gesundheit zuständigen Institutionen Anpassungen geben wird.
Dazu bitte ich – wie auch im vergangenen Schuljahr – darum, regelmäßig die Homepage anzuschauen und aktiv den Austausch zwischen den Lehrkräften und ihren Kindern zu begleiten.
Geplant ist der Unterricht unter folgenden Bedingungen:
Nach Begehung mit dem Schulträger und dem Caterer wird das Mittagessenangebot bzw. das Kioskangebot unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Bedingungen wiederaufgenommen. Wichtigster Bestandteil der Regelung in der Fritz-Jacobi-Straße ist die Abstands- und Einbahnstraßenregelung. In der Wehrstraße wird nach Plan in einem Zweischichtenmodell unter Einhaltung der Abstandsregeln das Mittagessen angeboten.
In beiden Mensen stehen vor Betreten und Nutzung Desinfizier-Spender zur Verfügung.
In der Mail vom 03.08.2020 wird in aller Deutlichkeit gesagt, dass Schulen von den beschriebenen Regelungen zum Tragen des Mundschutzes nicht mit eigenen Regelungen abweichen dürfen.
An allen weiterführenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen.
Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Ausnahmen aufgrund medizinischer Gründe oder wegen einer Beeinträchtigung sind möglich: dann muss die Abstandsregelmit 1,5 Meter gewahrt sein.
In diesem Zusammenhang weist das Ministerium in seiner Mail darauf hin, dass Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler dafür verantwortlich sind, die Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.
Wir empfehlen – insbesondere bei Langtagen – den Eltern, ihren Kindern zwei Mund-Nase-Bedeckungen pro Tag mitzugeben.
Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. Das bedeutet, dass der Unterricht auch in Differenzierungskursen und den Wahlpflichtfächern stattfindet. Alle AGs in Klassen 5 und 6 und freie AGs werden jahrgangsweise unterrichtet.
Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in festen fachbezogenen Kursen statt.
In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden.
Das bedeutet:
Wir empfehlen außerdem die Nutzung der Corona-Warn-App.
Regelmäßiges Lüften zwischen und während der Unterrichtsstunden ist notwendig und wird durchgeführt.
Vor Betreten der Mensa gibt es Desinfizier-Spender (aber nur dort).
Das Händewaschen vor dem Unterricht mit Seife soll jeweils zu Beginn des Unterrichtsbeginns in dem jeweiligen Unterrichtsraum weiterhin durchgeführt werden.
Die Lehrkräfte weisen immer wieder auf die angemessene Händehygiene hin.
Gleichzeitig wurden in der vorliegenden Schulmail Aussagen zum Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern bzw. vorerkrankten Angehörigen gemacht, die ich im folgenden Abschnitt zusammenfasse:
Vorerkrankte Schülerinnen und Schüler:
Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Vorerkrankte Angehörige:
Vorrangig gelten laut Aussage der Mail vom 03.08.2020 Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.
Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität (Anfälligkeit zu erkranken) befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Auftreten eines Corona-Falls – Testung für Personal und Schüler
Sollten bei Testungen oder auf anderem Wege Infektionsfälle mit dem Corona-Virus festgestellt werden, wird das zuständige Gesundheitsamt von der Schulleitung informiert und entscheidet über weitere Maßnahmen. Beispielsweise kommt eine Testung von Kontaktpersonen in Betracht, um lokale Cluster und Infektionsketten zu identifizieren und möglichst frühzeitig zu unterbrechen. Je nach Infektionsgeschehen und regionaler Gegebenheit werden Schulen aber auch umfassend oder gar vollständig getestet und wenn nötig auch kurzfristig vorübergehend geschlossen, um das Infektionsgeschehen gesichert abklären und eindämmen zu können.
Vorgehen in Schule bei Ansteckungsverdacht
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.
Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören.
Wir empfehlen deshalb Ihnen, sehr geehrte Eltern, unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass Ihr Kinde bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Distanzunterricht bei Quarantäne
Bei Quarantäne ist die Teilnahme am Präsenzunterricht für 14 Tage nicht erlaubt. Der Schüler/ die Schülerin nimmt aktiv am Distanzunterricht inkl. Hausaufgaben teil.
Distanzlernen – Neuer Rechtlicher Rahmen
Mit der geplanten zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die zurzeit als Verordnungsentwurf vorliegt, soll der Distanzunterricht z.B. in Bezug auf seine verpflichtende Erteilung, seine Bewertbarkeit und seine organisatorische Umsetzung neu ausgerichtet und professionalisiert werden.
Dazu gehört auch die Ausstattung mit digitalen Endgeräten. Liegen hier endgültige Bestimmungen und Kenntnisse vor, werde ich an dieser Stelle darüber informieren.
Sport- und Musikunterricht
Mit der Rückkehr zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zum Schuljahr 2020/2021 wird der Unterricht auch im Fach Sport möglichst in vollem Umfang wiederaufgenommen. Auf Grund des § 9 Absatz 7 der CoronaSchVO ist Sportunterricht, inklusive Schwimmunterricht, an Schulen erlaubt.
Hier müssen die besonderen Hygienebedingungen in Zusammenarbeit mit der Sportfachschaft und dem Schulträger beim Erteilen des Sportunterrichtes beachtet werden, da durch die körperliche Betätigung von einem Mund-Nase-Schutz abzusehen ist.
Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.
Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Der schulische Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.
Sofern die schulischen Möglichkeiten die Einhaltung der Vorschriften für das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten temporär oder dauerhaft nicht ermöglichen, ist auf andere Formen des aktiven Musizierens und Gestaltens zurückzugreifen, die den Schülerinnen und Schülern im Musikunterricht ebenfalls kreative Schaffens- und Ausführungsprozesse ermöglichen.
Schulfahrten
Nach Nr. 4.2 der Richtlinien für Schulfahrten ist in besonderen Ausnahmefällen gemäß § 43 Absatz 4 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an einer Schulfahrt möglich. Dies gilt auch, wenn Eltern gravierende gesundheitliche Gründe geltend machen.
Sofern für die Zeit nach den Herbstferien Buchungen beabsichtigt sind, ist darauf zu achten, dass jederzeit eine kostenfreie Stornierung möglich ist, da das Land Nordrhein-Westfalen keine Stornokosten für Absagen nach dem 12. Juni 2020 übernimmt.
Fahrten und Exkursionen innerhalb Deutschlands können unter Beachtung der erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Infektionsschutzes durchgeführt werden.
Mehrtägige Reisen innerhalb Nordrhein-Westfalens oder in andere Bundesländer sowie eintägige Wandertage und Exkursionen zu außerschulischen Lernorten sind somit möglich. Bei der Buchung und Planung ist im Vorfeld sorgfältig die Vereinbarkeit mit dem Infektionsschutz zu prüfen.
Weitere Hinweise:
Der Unterricht für die Klassen 6 – 10 + EF + Q1 erfolgt von Mittwoch, 12.08.2020 – Freitag, 14.08.2020 von 08.10 Uhr – 11.30 Uhr (1. – 4. Stunde).
Die Klassen 5 – 10 haben Unterricht im Klassenverband bei ihren Tutorenteams, die Oberstufenkurse haben Unterricht nach einem gesonderten Plan, der allen Schülerinnen und Schülern durch den Al 3 Herrn Ständer bekannt gegeben wird. Die Klasse 5 startet am Donnerstag, dem 13.08.2020 mit der Einschulung.
Der erste geplante „Langtag“ für alle ist Mittwoch, 19.08.2020 unter der Voraussetzung, dass die Wetterverhältnisse es zulassen.
Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, allen Lehrerinnen und Lehrern und natürlich auch den Eltern einen guten Start ins neue Schuljahr.
Es gilt weiterhin die wichtigste Prämisse: Schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es sich krank fühlt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für die Schulgemeinschaft der GE Hennef-West: Alfred Scholemann (Schulleiter)
Für interessierte Leser hier der
LINK zum Anschreiben der Schulministerin
23.06.2020
RUNDSCHREIBEN AN ALLE ELTERN
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Hennef-West,
ein schwieriges Schuljahr geht für uns alle in dieser Woche mit der Zeugnisvergabe zu Ende. Selbst diese ist noch geprägt vom Einhalten der Hygienemaßnahmen.
Ich danke Ihnen allen sehr, dass Sie die Entscheidungen der Schulleitung bezüglich der Hygieneregeln und des Unterrichts im rollierenden System mitgetragen haben.
Ich weiß sehr wohl, dass die Pandemie und die sich daraus ergebenden Einschränkungen für Sie alle und Ihre Familien eine große persönliche Herausforderung war und ist. Ich hoffe auch, dass Sie weder gesundheitlich noch ökonomisch durch die Pandemie leiden mussten.
Ich danke allen Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und allen anderen Unterstützern für ihren Einsatz im vergangenen Jahr, so dass das Schuljahr 2019/20 mit allen Ideen und durchgeführten Projekten, so gut es ging, gelingen konnte.
Schulmail des MSB vom 23.06.2020 (im Bildungsportal des Landes NRW abrufbar)
Am heutigen Tage haben die Schulen Informationen zur Wiederaufnahme des Regelunterrichts nach den Sommerferien erhalten. Sie erhalten von mir an dieser Stelle eine Kurzmitteilung über grundsätzliche Beschlüsse.
An dieser Stelle kann ich Ihnen keine Aussagen dazu machen, ob z.B. Unterricht im Kurssystem stattfinden kann. Die Schulmail trifft dazu keine Aussage. Auch andere Konkretisierungen fehlen in dieser Schulmail.
Ich bitte deshalb alle Eltern, bezüglich der konkreten Umsetzung der Maßnahmen die schulische Homepage in den Ferien als Informationsquelle zu nutzen.
Bilingualer Unterricht (2020/21):
Auch im kommenden Schuljahr wird ein bilingualer Unterricht für die Doppeljahrgänge 5/6, 7/8 und 9/10 angeboten werden.
Die Kinder, die sich in der Klasse 5 für die „Bili-AG“ entschieden haben, werden auch in der Klasse 6 in der „Bili-AG“ eingeteilt. Sollte dies von den Eltern/ Kindern nicht gewünscht sein, bitten wir um schriftliche Abmeldung aus dem „Bili-Angebot“ bis zum 21.08.2020. Dies gilt auch für die älteren Jahrgänge.
Für die Klassen 7/8 – 9/10 findet das Sachfach im bilingualen Unterricht an einem Nachmittag außerhalb des regulären Unterrichts statt. Sollte Ihr Kind im Fach Englisch einem E-Kurs zugewiesen worden sein und bisher nicht am Bili-Unterricht teilgenommen haben, besteht die Möglichkeit, durch einen Antrag an die Schule daran zukünftig teilzunehmen. Allerdings wird dann nach Interessensbekundung vorab eine Beratung durch die Englischlehrer erfolgen.
Schließfächer der Firma Astra 2020/21:
Sollten Sie Interesse haben, ein Schließfach für Ihr Kind zu mieten, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus. Eine einfache Online Anmeldung ist unter der Adresse www.astradirect.de möglich. Ansonsten sind Anmeldeformulare in den Sekretariaten beider Standorte erhältlich. Alle Informationen zu Mietbedingungen und –dauer sind auch auf dieser Internetseite abrufbar.
Termine zum Ende und Beginn des Schuljahres:
Mit freundlichen Grüßen gez. Alfred Scholemann
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