Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

ich hoffe, dass alle am Schulleben beteiligten Personen erholsame Ferien hatten. Die Besonderheiten im täglichen Alltag durch die Corona-Pandemie sind allgegenwärtig. Das sich verändernde Pandemie-Geschehen führt immer wieder zu Anpassungen von Regelungen im täglichen Leben. Dies wird uns sicher noch eine lange Zeit begleiten.

Bei allen Unsicherheiten, die eine Pandemie mit sich bringt, freue ich mich sehr, endlich wieder Schülerinnen und Schüler in der Schule vor Ort begrüßen zu dürfen. Trotz aller Ängsten und Sorgen, die sehr unterschiedlich ausgeprägt sind, überwiegt sicherlich bei allen Beteiligten die Freude, dass es endlich wieder mit dem Präsenzunterricht losgehen kann. Ich bitte darum, genau diesen positiven Gedanken des Re-Starts mitzudenken und somit für einen optimistischen Start zu sorgen.

 

Bitte beachten Sie am Ende dieses Schreibens die aktuellen Mitteilungen zu den Unterrichtszeiten der ersten Unterrichtstage nach den Ferien.

 

Aus der Presse und verschiedenen Veröffentlichungen ist sicherlich bereits bekannt, dass das Land NRW mit Beginn des Schuljahres in den regulären Schulbetrieb mit Unterricht nach Stundentafel für alle Schülerinnen und Schüler einsteigt.

Unabhängig von persönlichen Meinungen und Haltungen zum Umgang mit dem Infektionsgeschehen zur Corona-Pandemie, sind die Schulen als Einrichtungen des Landes der Einhaltung vorgegebener Regelungen im schulischen Alltag verpflichtet.

 

Mit der Schulmail des Staatssekretärs Mathias Richter vom 03.08.2020 wurden die Schulen des Landes NRW über das weitere geplante Vorgehen bezüglich der Öffnung der Schulen zum Schuljahresstart 2020/21 informiert.

Ich möchte Sie und euch an dieser Stelle über den Schulstart unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes NRW informieren. Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, dass es sicherlich im weiteren Verlauf des Schuljahres je nach Veränderung der Pandemie-Lage und unter Berücksichtigung der Einschätzung dieser Lage durch die verantwortlichen Politiker und die für die Gesundheit zuständigen Institutionen Anpassungen geben wird.

Dazu bitte ich – wie auch im vergangenen Schuljahr – darum, regelmäßig die Homepage anzuschauen und aktiv den Austausch zwischen den Lehrkräften und ihren Kindern zu begleiten.

 

Geplant ist der Unterricht unter folgenden Bedingungen:

  • Unterricht für alle nach Stundentafel als Präsenzunterricht
  • Mensa- und Kiosk-Betrieb

Nach Begehung mit dem Schulträger und dem Caterer wird das Mittagessenangebot bzw. das Kioskangebot unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Bedingungen wiederaufgenommen. Wichtigster Bestandteil der Regelung in der Fritz-Jacobi-Straße ist die Abstands- und Einbahnstraßenregelung. In der Wehrstraße wird nach Plan in einem Zweischichtenmodell unter Einhaltung der Abstandsregeln das Mittagessen angeboten.

In beiden Mensen stehen vor Betreten und Nutzung Desinfizier-Spender zur Verfügung.

 

  • Besondere Merkmale des Infektionsschutzes ab dem 12.08.2020:
  • Mund-Nase-Schutz (Regelung befristet bis zum 31.08.2020)

In der Mail vom 03.08.2020 wird in aller Deutlichkeit gesagt, dass Schulen von den beschriebenen Regelungen zum Tragen des Mundschutzes nicht mit eigenen Regelungen abweichen dürfen.

An allen weiterführenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen.

Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Ausnahmen aufgrund medizinischer Gründe oder wegen einer Beeinträchtigung sind möglich: dann muss die Abstandsregelmit 1,5 Meter gewahrt sein.

 

In diesem Zusammenhang weist das Ministerium in seiner Mail darauf hin, dass Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler dafür verantwortlich sind, die Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.

Wir empfehlen – insbesondere bei Langtagen – den Eltern, ihren Kindern zwei Mund-Nase-Bedeckungen pro Tag mitzugeben.

 

  • Rückverfolgbarkeit

Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. Das bedeutet, dass der Unterricht auch in Differenzierungskursen und den Wahlpflichtfächern stattfindet. Alle AGs in Klassen 5 und 6 und freie AGs werden jahrgangsweise unterrichtet.

Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in festen fachbezogenen Kursen statt.

In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden.

Das bedeutet:

  1. Anwesenheitskontrolle
  2. Gleichbleibende verbindliche Sitzpläne in den jeweiligen Unterrichten.
  3. Dokumentation der Sitzordnungen und der Pläne in der Verwaltung der Schule

Wir empfehlen außerdem die Nutzung der Corona-Warn-App.

  • Hygiene

Regelmäßiges Lüften zwischen und während der Unterrichtsstunden ist notwendig und wird durchgeführt.

Vor Betreten der Mensa gibt es Desinfizier-Spender (aber nur dort).

Das Händewaschen vor dem Unterricht mit Seife soll jeweils zu Beginn des Unterrichtsbeginns in dem jeweiligen Unterrichtsraum weiterhin durchgeführt werden.

Die Lehrkräfte weisen immer wieder auf die angemessene Händehygiene hin.

 

Gleichzeitig wurden in der vorliegenden Schulmail Aussagen zum Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern bzw. vorerkrankten Angehörigen gemacht, die ich im folgenden Abschnitt zusammenfasse:

 

Vorerkrankte Schülerinnen und Schüler:

Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

 

Vorerkrankte Angehörige:

Vorrangig gelten laut Aussage der Mail vom 03.08.2020 Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

 

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität (Anfälligkeit zu erkranken) befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

 

Auftreten eines Corona-Falls – Testung für Personal und Schüler

Sollten bei Testungen oder auf anderem Wege Infektionsfälle mit dem Corona-Virus festgestellt werden, wird das zuständige Gesundheitsamt von der Schulleitung informiert und entscheidet über weitere Maßnahmen. Beispielsweise kommt eine Testung von Kontaktpersonen in Betracht, um lokale Cluster und Infektionsketten zu identifizieren und möglichst frühzeitig zu unterbrechen. Je nach Infektionsgeschehen und regionaler Gegebenheit werden Schulen aber auch umfassend oder gar vollständig getestet und wenn nötig auch kurzfristig vorübergehend geschlossen, um das Infektionsgeschehen gesichert abklären und eindämmen zu können.

 

Vorgehen in Schule bei Ansteckungsverdacht

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.

Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.

 

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören.

Wir empfehlen deshalb Ihnen, sehr geehrte Eltern, unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass Ihr Kinde bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

 

Distanzunterricht bei Quarantäne

Bei Quarantäne ist die Teilnahme am Präsenzunterricht für 14 Tage nicht erlaubt. Der Schüler/ die Schülerin nimmt aktiv am Distanzunterricht inkl. Hausaufgaben teil.

 

Distanzlernen – Neuer Rechtlicher Rahmen

Mit der geplanten zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die zurzeit als Verordnungsentwurf vorliegt, soll der Distanzunterricht z.B. in Bezug auf seine verpflichtende Erteilung, seine Bewertbarkeit und seine organisatorische Umsetzung neu ausgerichtet und professionalisiert werden.

Dazu gehört auch die Ausstattung mit digitalen Endgeräten. Liegen hier endgültige Bestimmungen und Kenntnisse vor, werde ich an dieser Stelle darüber informieren.

Sport- und Musikunterricht

Mit der Rückkehr zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zum Schuljahr 2020/2021 wird der Unterricht auch im Fach Sport möglichst in vollem Umfang wiederaufgenommen. Auf Grund des § 9 Absatz 7 der CoronaSchVO ist Sportunterricht, inklusive Schwimmunterricht, an Schulen erlaubt.

Hier müssen die besonderen Hygienebedingungen in Zusammenarbeit mit der Sportfachschaft und dem Schulträger beim Erteilen des Sportunterrichtes beachtet werden, da durch die körperliche Betätigung von einem Mund-Nase-Schutz abzusehen ist.

Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.

Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

 

Der schulische Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.

Sofern die schulischen Möglichkeiten die Einhaltung der Vorschriften für das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten temporär oder dauerhaft nicht ermöglichen, ist auf andere Formen des aktiven Musizierens und Gestaltens zurückzugreifen, die den Schülerinnen und Schülern im Musikunterricht ebenfalls kreative Schaffens- und Ausführungsprozesse ermöglichen.

 

Schulfahrten

Nach Nr. 4.2 der Richtlinien für Schulfahrten ist in besonderen Ausnahmefällen gemäß § 43 Absatz 4 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an einer Schulfahrt möglich. Dies gilt auch, wenn Eltern gravierende gesundheitliche Gründe geltend machen.

Sofern für die Zeit nach den Herbstferien Buchungen beabsichtigt sind, ist darauf zu achten, dass jederzeit eine kostenfreie Stornierung möglich ist, da das Land Nordrhein-Westfalen keine Stornokosten für Absagen nach dem 12. Juni 2020 übernimmt.

Fahrten und Exkursionen innerhalb Deutschlands können unter Beachtung der erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Infektionsschutzes durchgeführt werden.

Mehrtägige Reisen innerhalb Nordrhein-Westfalens oder in andere Bundesländer sowie eintägige Wandertage und Exkursionen zu außerschulischen Lernorten sind somit möglich. Bei der Buchung und Planung ist im Vorfeld sorgfältig die Vereinbarkeit mit dem Infektionsschutz zu prüfen.

 

Weitere Hinweise:

  • Unsere neuen 5er werden nach einem bereits vor den Sommerferien festgelegten Hygieneplan klassenweise am 13.08.2020 am Standort Wehrstraße eingeschult. Herr Schraut hat den betroffenen Familien bereits die Einschulungspläne zukommen lassen.
  • Klassenpflegschafts- und Schulpflegschaftssitzungen sowie die Schulkonferenz werden unter Beachtung der hygienischen Regelungen als Präsensveranstaltungen in der Schule stattfinden (nach heutigem Kenntnisstand).
  • Die Maßnahmen im Rahmen der Berufswahlorientierung sollen im kommenden Schuljahr wieder mit allen Standardelementen durchgeführt werden (Informationen folgen).
  • Die Prüfungstermine für die ZP 10 Prüfungen im Sommer 2021 werden um zwei Wochen nach hinten verschoben (Informationen folgen).

 

Der Unterricht für die Klassen 6 – 10 + EF + Q1 erfolgt von Mittwoch, 12.08.2020 – Freitag, 14.08.2020 von 08.10 Uhr – 11.30 Uhr (1. – 4. Stunde).

Die Klassen 5 – 10 haben Unterricht im Klassenverband bei ihren Tutorenteams, die Oberstufenkurse haben Unterricht nach einem gesonderten Plan, der allen Schülerinnen und Schülern durch den Al 3 Herrn Ständer bekannt gegeben wird. Die Klasse 5 startet am Donnerstag, dem 13.08.2020 mit der Einschulung.

Der erste geplante „Langtag“ für alle ist Mittwoch, 19.08.2020 unter der Voraussetzung, dass die Wetterverhältnisse es zulassen.

 

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, allen Lehrerinnen und Lehrern und natürlich auch den Eltern einen guten Start ins neue Schuljahr.

 

Es gilt weiterhin die wichtigste Prämisse: Schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es sich krank fühlt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für die Schulgemeinschaft der GE Hennef-West:  Alfred Scholemann (Schulleiter)

Für interessierte Leser hier der LINK zum Anschreiben der Schulministerin