Konzept zur Inklusion und sonderpädagogischen Förderung
Unter Vorgabe des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW wurde an der Gesamtschule Hennef-West seit dem Schulstart im Schuljahr 2014/15 mit der Umsetzung des Gemeinsamen Lernens bzw. des inklusiven Unterrichts begonnen. Seitdem ist mit der wachsenden Schülerzahl auch die Zahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf stetig auf momentan 88 gestiegen.
Unsere Leitfragen zur Schaffung von Rahmenbedingungen
für die Bildung einer schulischen Inklusionskultur:
Welche systemischen, pädagogischen und organisatorischen Veränderungen müssen geschaffen werden, um allen Schüler*innen eine reelle Chance am Regelschulsystem anzubieten?
Welche (sonder)-pädagogischen Beiträge sind dazu notwendig?
Wo müssen bestehende/installierte (Förder-)Strukturen erhalten
oder verändert werden?
Inwieweit vertragen sich diese Veränderungen mit den Aufgabenfeldern und Verbindlichkeiten eines Gesamtschulsystems?
Tragen diese Veränderungen letztlich auch zu einer besseren
(individuellen) Förderung aller Schüler*innen am System bei?
In den betroffenen Bereichen gilt es erzielte Fortschritte zu erkennen und zu festigen, Grenzen zu benennen und zu hinterfragen und notwendige Veränderungen und neue Ideen einzubringen sowie zu verankern.
Die bisher durchgeführten Praktiken haben gezeigt, dass es möglich ist Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in das Regelschulsystem einzubinden. Dies betrifft zieldifferent und zielgleich zu fördernde Lernende gleichermaßen. Die Förderung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist unterschiedlich in Form und Umfang (personell und sächlich) und richtet sich am individuellen Förderbedarf aus.
Zentrale Strukturmerkmale für Inklusion an der GE Hennef-West:
- partielle Doppelbesetzung durch Sonderpädagog*innen
(Vertretungskonzept sieht nur nachrangige Auflösung vor) - zieldifferente Förderung in den Kernfächern, ab Klasse 7 in klassenübergreifenden Lerngruppen (spezielle Stundenplanbänderung)
Verteilung der Förderschüler*innen auf die Lerngruppen
in Absprache mit Abteilungsleitung - Absenkung der Schülerzahlen in den Klassen
mit Schwerpunkt zieldifferenter Förderung - Durchführung von Unterrichtseinheiten zum Sozialen Lernen
in Kooperation mit Sozialpädagog*innen
Die Sonderpädagog*innen an der Gesamtschule Hennef-West sind auf mehreren Ebenen in die personalen Strukturen eingebunden. Sie arbeiten als Tutor*innen in unterschiedlichen Klassenstufen mit jeweils einem/einer Regelschullehrer/in zusammen. Diesen Klassen sind Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zugeordnet. Zusätzlich zu Schüler*innen der eigenen Klassen sind die Sonderpädagog*innen für eine bestimmte Zahl weiterer Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in anderen Klassen unterschiedlicher Jahrgänge zuständig. Auf diese Weise wird allen Förderschüler*innen eine/n verantwortlichen Sonderpädagogen/in zugeordnet.
Im Rahmen der Konferenz- und Teamstrukturen sind alle oder einzelne Sonderpädagog*innen Teilnehmer*innen der Jahrgangsteams, der Klassenteams, des Teams Sonderpädagogik, der Fachkonferenz Inklusion, der Fachkonferenzen der Unterrichtsfächer, des StuBO-Teams, der Steuergruppe, des didaktischen Ausschusses, der Schulkonferenz und des erweiterten Schulleitungsteams.
Innerhalb des Teams der Sonderpädagog*innen bestehen besondere Zuständigkeiten im Rahmen der Inklusionskoordination und der StuBO-Koordination. Das Team der Sonderpädagog*innen wird durch mehrere Sozialpädagoginnen (eine Stelle explizit für die Arbeit im Bereich „Inklusion“) zum mulitiprofessionellen Team erweitert. Dazu zählen auch eine wechselnde Anzahl von qualifizierten Integrationshelfer*innen.
Durch die Installierung einer für das Gesamtkollegium geöffnete Fachkonferenz „Inklusion“ soll erreicht werden, dass die pädagogischen Interessen und Ideen in Bezug auf Inklusion nicht nur aus dem Bereich der Sonderpädagogik, sondern aus unterschiedlichen Fach- und Kompetenzbereichen stammen und wieder in diese hineingetragen werden.
Die Weitergabe und der Austausch von fachlichen Expertisen finden auf unterschiedlichen Ebenen statt. Neben den teamgebundenen Arbeitsfeldern verteilen sich die Sonderpädagog*innen und Sozialpädagog*innen auch auf die verschiedenen Arbeitsgruppen im Bereich der Schulentwicklung.
Analoges Unterrichtsmaterial und Lehrwerke zum zieldifferenten Arbeiten sind in den Differenzierungsräumen der Sonderpädagog*innen hinterlegt. Weitere Unterrichtshilfen in digitaler Form sind auf der Online-Plattform zu finden.
Zur Herstellung eines transparenten analogen Informationsflusses gibt es in den Lehrerzimmern ein Infobrett „Inklusion“. Dort hängen u.a. die Kurzprofile der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus. Neben der Zusammenfassung der Förderbedarfe und der Zuständigkeiten können auch Fachlehrer*innen dort ihre Beobachtungen oder Maßnahmenvorschläge eintragen.
Auf den Gesamtkonferenzen ist „Inklusion“ ein ständiger Tagesordnungspunkt.
Die Sonderpädagog*innen leiten die formalen und inhaltlichen Vorgänge im Rahmen des AOSF (Anträge, Gutachten, Förderpläne) und der Erstellung von Textzeugnissen.
Im virtuellen Arbeitsraum „Inklusion“ auf der schulinternen Online-Plattform befinden sich eine Vielzahl von Informationen und Hilfen in digitaler Form.
Folgende Informationspapiere sind dort einzusehen:
- grundsätzliche Vorgehensweisen
- bei Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Leistungsmessung und Leistungsbewertung
- bei Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
- Laufbahnwechsel bei zieldifferentem Bildungsgang
- Formulierungen der Kompetenzerwartungen für die Hauptfächer
- Fahrplan AOSF; Antragsverfahrensablauf
- Informationsschreiben sonderpädagogische Förderung bei Anmeldung
- Sammlung zu Proaktiven Unterrichtsmaßnahmen
- zieldifferente Klassenarbeiten
- Zeugnisformulare zieldifferent
- Zuständigkeiten
Mindmaps zu sonderpädagogischen FörderbedarfenÜber den sonderpädagogischen Rahmen hinaus bildet ein gemeinsames Regel- und Konsequenzsystem einen wichtigen Rahmen für das schulische Zusammenleben. Im Rahmen mehrerer Fortbildungstage wurde in Kooperation mit dem Kompetenzteam des Rhein-Sieg-Kreises und mit Hilfe der Expertise von Lehrer*innen unterschiedlicher Fachbereiche ein System zur Einhaltung der Schulregeln installiert. Damit wurde das bisherige System des „Trainingsraums“ abgelöst, das aufgrund der durch zwei Standorte bedingten Ressourcenintensität nicht mehr tragfähig war. Zur Unterstützung dieses Systems wird eine Sammlung zu Proaktiven Unterrichtsmaßnahmen und minimal invasiven Interventionen erstellt. Sie stellt eine Kombination aus Elementen des Classroom-Managements und dem innerkollegialen Austausch zu praktikablen Handlungsstrategien im Unterricht dar.
Das Team der Sonderpädagog*innen ist auf verschiedenen Ebenen außerschulisch vernetzt.
Regelmäßige Dienstbesprechungen der Sonderpädagog*innen auf Kreisebene bieten Austauschmöglichkeiten, aktuelle Informationsmöglichkeiten und die Möglichkeit von Einzelfallbesprechungen. Die jährliche Verteilungskonferenz ist zentraler Bestandteil der Zuweisung von Förderschüler*innen auf städtischer Ebene. Informelle Kontakte zu den Grundschulen des Einzugsbereichs bestehen sowohl vor, als auch nach dem Übergang der Grundschüler*innen in die Sek I. Im Rahmen diagnostischer Praktika und der Durchführung von Förderortwechseln besteht intensiver Kontakt zu den jeweiligen Förderschulen und Förderberufskollegs. Einzelfallbezogen bestehen Kontakte zum Schulpsychologischen Dienst, zu Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und Jugendhilfe, Therapeuten bzw. therapeutischen Einrichtungen (z.B. das AutismusTherapieZentrum in Siegburg), Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Hausärzten und zu Trägern von Integrationshelfer*innen. Der Arbeitskreis „Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Übergang Schule-Beruf“ sowie Kontakte zum Integrationsfachdienst, zur Agentur für Arbeit, zu Bildungsträgern und den Berufs- und Förderberufskollegs sind Vernetzungspunkte im Bereich Berufsorientierung.
Zielgleiche Förderung von Schüler*innen mit dem
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Bei der Förderung im Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung stehen übergreifende Zielsetzungen im Mittelpunkt:
- Abbau von psycho-sozialen Auffälligkeiten wie Aggressivität, Missachtung von Regeln, fehlende Selbststeuerung, Resignation, Regression
- Aufbau von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Kooperationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, angemessenem Leistungsbewusstsein
- Auffangen von sozial-emotionaler Desorientierung durch Vermitteln von Erfolgserlebnissen und Wertschätzung
- Erhaltung der Einbindung in das System Gesamtschule (vs. Stigmatisierung und Aussonderung)
- Die Basisarbeit zum Erreichen dieser Ziele ist die frühzeitige Intervention bzw. Prävention ab Klasse 5. Durch den frühzeitigen Kontakt soll der notwendige Beziehungsaufbau gelingen und die Manifestierung von Verhaltensweisen verhindert oder abgefedert werden.
- Schüler*innen mit dem Unterstützungsbedarf Emotionale und soziale Entwicklung werden bei der Einteilung auf unterschiedliche Klassen verteilt. So sollen die positiven Wirkungen innerhalb einer Klassengemeinschaft nutzbar und die negativen Dynamiken ausgeglichen werden. Die Förderung des Unterstützungsbedarfs Emotionale und soziale Entwicklung erfordert flexible und kurzfristige Gestaltungsmöglichkeiten in allen Organisationsformen.
Klassengruppen:
- Fachunterricht
- Doppelbesetzung in Team- oder Co-Teaching
- Soziales Lernen in der Klasse unter Leitung der Sonder- oder Sozialpädagog*innen
- Rollentausch, kollegiale Unterrichtshospitation
- Aufteilung der Lerngruppe
- Teilnahme an Klassenaktivitäten
- Unterrichts- und Verhaltensbeobachtungen (Hospitation, Soziogramm)
Kleingruppen:
- Interaktions- und (Meta-) Kommunikationsübungen aus dem Sozialen Lernen
- themenzentrierte Gruppen (Coolness-Gruppe, Klettern, Aggressionstraining, Musik)
- Konfliktkonfrontation in der Kleingruppe (kurzfristige und langfristige Vereinbarungen, kurzphasige Rückmeldungen)
- Einzelgespräche (ggf. mit Eltern oder Tutor*innen):
Konflikte: Anbahnung zur Fähigkeit von Konfliktgesprächen, Protokolle
- Lösungsansätze (Briefe, Rollenspiel, Erwartung/Bereitschaft, Beziehungsgefüge, Thematisierung von Problemen)
- Vertrauensaufbau: Stärken- und Schwächenlisten
- Regelvereinbarungen: Erstellen von Regeln, Plänen, Hilfen und Lösungen, regelmäßige Kontrolle, Belohnungssysteme, Elternabsprachen
- Verhaltensalternativen: Perspektivenwechsel ermöglichen, Rollenspiele, Wünsche vs. Bereitschaft, Eigenanteile verdeutlichen
- Abbau oder Kompensation emotionaler Belastungen: Auszeiten, Gesprächszeiten, Kontakt zu Sozialpädagog*innen
- Fachliche Hilfestellungen
- Förderplanung
Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage des zielgleichen Unterrichts. Die Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung unterliegen den gleichen Leistungskriterien wie alle anderen Schüler*innen des entsprechenden Jahrgangs. Unterschiedliche Gewichtung der Teilleistungen eines Fachs, ein Einbeziehen differenzierter Teilbereiche oder temporäre Abweichungen vom allgemeinen Curriculum können individuell erfolgen (§28(2) AOSF).
Der Schwerpunkt Soziales Lernen ist insbesondere in der Unterstufe ein fester Unterrichtsbestandteil. Zu Beginn der Klasse 5 bieten die doppelt besetzten Team-Tage die Möglichkeit die Klasse an den Schulbetrieb heranzuführen. Sozialverhalten, Regeln, Arbeitstechniken und Arbeitsverhalten werden hier thematisiert. Im Verlauf des Schuljahrs erhält jede Parallelklasse im Rahmen mindestens einer der beiden wöchentlichen KlAG-Stunden eine Doppelbesetzung durch eine/n Sonderpädagog*in oder Sozialpädagog*in zur Durchführung von Stundeneinheiten zum Sozialen Lernen.
Hinzu kommen zu Beginn jedes weiteren Schuljahrs drei fachunterrichtsfreie Team-Tage, in denen die Tutor*innen in Doppelbesetzung Kompaktthemen aus dem Bereich des Soziales Lernens bearbeiten.
Das Fahrtenkonzept sieht zu Beginn der Klasse 6 eine 3-tägige programmgeführte Klassenfahrt mit Inhalten des Sozialen Lernens und des Team-Buildings vor.
Zieldifferente Förderung von SuS mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf Lernen
Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen werden in Klasse 5 und 6 je nach Zahl der Neuaufnahmen in ein bis zwei Klassen zusammengefasst. Auf diesem Planungshintergrund kann der zieldifferente Unterricht für den Doppeljahrgang 5/6 innerhalb der Klassengruppe je nach Doppelbesetzung in angemessener Differenzierungsform stattfinden.
Eine Doppelbesetzung durch die Sonderpädagog*innen erfolgt schwerpunktmäßig in den Hauptfächern. Es erfolgen Absprachen hinsichtlich des Co- oder Team-Teaching, um die Förderung in Klassen- oder Kleingruppe zu gewährleisten. In den Nebenfächern (insbesondere Musik, Kunst, Sport, Religion) werden den Schüler*innen auch zielgleiche Leistungsergebnisse ermöglicht. Die zieldifferente Förderung ist in den Kurssystemen der Hauptfächer ab Klasse 7 (Mathematik ab Klasse 8) organisatorisch durch die Fächerbänderung im Stundenplan organisiert. Dadurch ist es möglich, Schüler*innen aus demselben Jahrgang in einem zieldifferenten Förderkurs zusammenzufassen. Ein/e Sonderpädagog/in übernimmt parallel zum Regelunterricht die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus verschiedenen Klassen eines Jahrgangs im zieldifferenten Unterricht.
Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen erhalten in den Kernfächern differenziertes Unterrichtsmaterial auf der Grundlage des individuellen Förderplans sowie die auf dieser Basis konzipierten Lernzielkontrollen und Klassenarbeiten. Die Leistungsbewertung orientiert sich an den individuellen Anstrengungen und Lernfortschritten. Sie kann in den Nebenfächern auch zielgleich erfolgen. Eine zielgleiche Benotung in den Hauptfächern erfolgt nur dann, wenn der Übergang in die zielgleiche Laufbahn angestrebt wird. Die Leistungen werden zweimal jährlich mit Zeugnissen in Berichtsform und ohne Ziffernnoten dokumentiert.
Für Schüler*innen mit dem Unterstützungsbedarf Lernen besteht zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels in den zielgleichen Bildungsgang und somit die Möglichkeit eines Regelschulabschlusses. Näheres hierzu ist in einem schulinternen Schaubild erläutert.
Für den Bereich des Übergangs Schule-Beruf im zieldifferenten Bildungsgang sind eine Sonderpädagogin in Funktion des Förder-StuBO und eine Sozialpädagogin des multiprofessionellen Teams (mpT) für die Koordinierung der Potentialanalysen und der sich anschließenden Maßnahmen (Praktikumsbetreuung und Berufsfördermaßnahmen) zuständig.
Für Schüler*innen mit zieldifferenter Förderung, die besonderer individueller Unterstützung im Rahmen der Berufsorientierung bedürfen, ermöglicht die Gesamtschule Hennef-West die Durchführung von Langzeitpraktika. Diese können unterschiedlich gestaltet sein:
- Zusätzliche Schnupper-Tage in Betrieben
- Langzeitpraktikum über mehrere Monate
Die infrage kommende Zielgruppe sind Lernende der Klassen 8 und 9. Diese werden bei der Betriebsfindung unterstützt. Geeignet sind Betriebe, bei denen eine fachliche Einarbeitung der Schüler*innen in den Betriebsablauf möglich ist. Im Rahmen des Langzeitpraktikums übernehmen sie im Rahmen des Arbeitsschutzgesetztes mit den für die Altersgruppe spezifischen Bestimmungen vereinbare Aufgaben im Betrieb wahr. Sie sammeln dabei Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag und wenden praxisbezogen die in der Schule erworbenen Grundlagen an.
Ziel dieser Form der Beschulung ist:
- Motivation zum Beginn einer Ausbildung
- Motivation zum Erwerb eines Schulabschlusses
- Vorbereitung auf den Wechsel in Berufsbildungsgänge Schüler*innen im Langzeitpraktikum erhalten einen entsprechend auf sie zugeschnittenen Stundenplan, um die Förderplanzielsetzungen einzuhalten.
Zieldifferente Förderung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung
Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten in allen Fächern differenziertes Unterrichtsmaterial und Unterrichtsangebote. Hier erfolgt eine enge Absprache mit den Integrationshelfer*innen. Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf der Basis des jeweiligen Förderplans ausschließlich kompetenzorientiert im Rahmen der individuellen Lernfortschritte und wird einmal jährlich am Schuljahrsende in einem Textzeugnis ohne Ziffernnoten dokumentiert.
Förderung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf Sprache
Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Sprache werden zielgleich unterrichtet und erhalten Zeugnisse der allgemeinbildenden Schule. Sollte der zusätzliche Förderbedarf Lernen bestehen, werden sie im Bildungsgang Lernen unterrichtet. Dementsprechend gelten für die Leistungsbewertung die Bedingungen wie oben dargestellt. Gegebenenfalls ist aufgrund der sprachlichen Entwicklungsrückstände im mündlichen wie auch im schriftlichen Bereich ein Nachteilsausgleich zu gewähren.
Förderung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf Motorische Entwicklung
Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Motorische Entwicklung werden zielgleich gefördert und erhalten Zeugnisse der allgemeinen Schule. Sollte der zusätzliche Förderbedarf Lernen bestehen, werden sie im Bildungsgang Lernen unterrichtet. Dementsprechend gelten für die Leistungsbewertung die Bedingungen wie oben dargestellt. Gegebenenfalls ist aufgrund der motorischen Entwicklungsrückstände in bestimmten Bereichen (insbesondere Sport) ein Nachteilsausgleich zu gewähren. Hier besteht der Hinweis auf die sächlichen Voraussetzungen und Barrierefreiheit. An beiden Standorten der Gesamtschule Hennef-West stehen behindertengerechte Toilettenanlagen zur Verfügung. Am Standort Fritz-Jacobi-Straße sind vorläufig nur die Räumlichkeiten der beiden Hauptgebäude barrierefrei zu erreichen. Am Standort Wehrstraße sind drei Schultrakte nur im Erdgeschoss barrierefrei zugänglich. Zwei Klassentrakte sind nicht barrierefrei. Die Schulhöfe an der Wehrstraße sind im Außenbereich nur über den Bürgersteig ebenerdig verbunden.
Die Förderplanung für alle Förderschwerpunkte entsteht in Absprachen mit Eltern, Tutor*innen und Fachlehrer*innen der entsprechenden Schüler*innen und Klassen. Dazu gehören die Thematisierung von gemeinsamen und realistischen Zielsetzungen und Absprachen zu den einzelnen Fördermaßnahmen, Durchführung von kollegialer Beratung, Überprüfung von Präventionsmöglichkeiten, Darstellung von Prognosen und Lösungsansätzen. Für die Gespräche insbesondere mit Schüler*innen mit dem Unterstützungsbedarf Emotionale und soziale Entwicklung steht ein Kurzplan mit Evaluationseinheit zur Verfügung.
Individuelle Nachteilsausgleiche werden durch die Eltern schriftlich bei der Schulleitung beantragt und liegen nach Genehmigung zur Einsichtnahme in den Schülerakten. Die Informationsweitergabe erfolgt an betroffene Fachlehrer*innen oder per Mailverkehr an den Klassenverteiler.
Die Kooperation und Absprachen mit den Integrationshelfer*innen erfolgt durch die zuständigen Sonderpädagog*innen und Tutor*innen bzw. Fachlehrer*innen der entsprechenden Schüler*innen.
Daneben finden Austauschtreffen zwischen der Sozialpädagogin des mpT und den Schulbegleiter*innen statt.
Perspektiven
Die vorliegende Konzeption beinhaltet viele sich in Entwicklung befindender Bereiche.
So sind z.B. viele Proaktive Unterrichtsmaßnahmen hinlänglich bekannt. Dennoch birgt es Schwierigkeiten, diese zielorientiert und nachhaltig im eigenen Unterricht anzuwenden. An dieser Stelle kann nur eine kreative und folglich zeitintensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Unterrichtsverhalten zur Erweiterung des Handlungsrepertoires führen.
Schüler*innen im zieldifferenten Bildungsgang nehmen z.T. in den Hauptfächern, aber vor allem in den Nebenfächern am regulären Unterricht ohne Doppelbesetzung teil. Die Erstellung von Unterrichtsmaterial zur zieldifferenten Förderung muss schrittweise zu Schwerpunktthemen und langfristig erfolgen. Die Bewältigung der Umsetzung eines schulischen Inklusionskonzepts bedeutet generell einen hohen personellen und zeitlichen Aufwand. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation, Verwaltung, Kommunikation und Schulentwicklung stetig an. Nachhaltige und tragfähige systemische Veränderungen sind notwendig, aber alleine nicht ausreichend für das Erreichen der angestrebten Ziele. Der Hauptteil der Arbeit muss als individuelle personale Betreuung der Schüler*innen sichtbar, hörbar, lesbar und erfahrbar sein.