Beurlaubung

Beurlaubungen, die nicht einen Tag überschreiten, dürfen von der Klassenleitung ein Mal pro Quartal genehmigt werden. Ist diese Beurlaubung  öfter als ein Mal pro Quartal, dauert länger als einen Tag oder liegt der Zeitpunkt der Beurlaubung unmittelbar vor oder nach einem unterrichtsfreien Tag,  so ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen. 

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