Beurlaubung
Beurlaubungen, die nicht einen Tag überschreiten, dürfen von der Klassenleitung ein Mal pro Quartal genehmigt werden. Ist diese Beurlaubung öfter als ein Mal pro Quartal, dauert länger als einen Tag oder liegt der Zeitpunkt der Beurlaubung unmittelbar vor oder nach einem unterrichtsfreien Tag, so ist ein schriftlicher Antrag (Beispiel für die Unterstufe) an die Schulleitung zu stellen. Für die Sekundarstufe II gibt es über Teams ein gesondertes Formular!