Smartphones sind zu einem Teil unseres Lebens geworden. Manchmal können sie auch im Unterricht genutzt oder für Lernplattformen eingesetzt werden. Die Nutzung der Smartphones auf dem Schulgelände muss allerdings gewissen Regeln unterliegen. So sollen Unterrichtsstörungen, Ablenkung vom Unterricht und Missbrauch vermieden, und mehr Möglichkeiten zu Austausch, Spiel und Kreativität in den Pausen geschaffen werden.
§ 1 Allgemeine Nutzung
(1) Für die Jahrgänge 5 bis 7 gilt: Mobiltelefone müssen während des gesamten Schultags ausgeschaltet oder zumindest lautlos (ohne Vibration) gestellt und in der Schultasche verstaut bleiben. Eine Nutzung, auch in den Pausen, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
(2) In den Jahrgängen 8 bis 10 ist das Mitführen des Handys erlaubt, sofern es stummgeschaltet und unsichtbar am Körper getragen wird, beispielsweise in der Hosentasche. Eine Nutzung ist ausschließlich in der Mittagspause gestattet. Während des Unterrichts sowie in den übrigen Pausen bleibt die Nutzung untersagt.
(3) Für die Oberstufe (Jahrgänge 11 bis 13) gilt neben § 1 (2) eine weiter gefasste Regelung: Die Nutzung von Handys ist in Freistunden in dem Bereich zwischen Sekretariat und Verwaltungstrakt sowie auf dem erhöhten Gelände vor dem Oberstufen-Café gestattet. Außerdem ist die Nutzung jederzeit im Oberstufen-Café selbst erlaubt.
(4) Das Smartphone darf nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.
§ 2 Erreichbarkeit
Erziehungsberechtigte erreichen ihre Kinder in dringenden Fällen über das Sekretariat. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter privater elektronischer Geräte, z. B. Smartphones, haftet die Schule nicht. In Einzelfällen kann die Lehrkraft die Nutzung des Smartphones für Telefonate mit den Eltern erlauben.
§ 3 Leistungsüberprüfungen
Bei jeder Leistungsüberprüfung gilt zusätzlich ein absolutes Nutzungsverbot aller privater, digitaler Geräte (Smartphones, Smartwatches etc.) sowie deren Zubehör (jegliche Art vonKopfhörern). Der Verstoß wird als Täuschungsversuch gewertet und führt bei der Leistungsüberprüfung zur Bewertung mit ungenügend.
§ 4 Toilettengänge
Vor Toilettengängen ist das Smartphone auf dem Pult der Lehrkraft abzulegen.
§ 5 Verstöße
Bei Verstoß gegen die Smartphone-Ordnung wird das Smartphone durch die Lehrkraft eingesammelt. Die Verstöße werden dokumentiert. Das Smartphone kann nach Ende des Unterrichts im Sekretariat abgeholt werden. Bei drei Verstößen innerhalb eines Quartals muss das Smartphone von den Eltern abgeholt werden.
§ 6 Umgang mit strafbaren Inhalten:
Bei Verdachtsfällen besteht Meldepflicht gegenüber der Polizei oder anderen zuständigen Behörden.
§ 7 Kommunikation und Transparenz
Diese Smartphone-Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
§ 8 Inkrafttreten und Überprüfung
Die Smartphone-Ordnung der GE Hennef-West wurde in der Schulkonferenz der GE Hennef- West am 27.10.2025 beschlossen und tritt somit mit diesem Datum in Kraft. Sie wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.
Hennef, 27.10.2025
Für die Schulgemeinschaft der GE Hennef-West:
Alfred Scholemann, LGeD (Schulleiter)

Im Rahmen des gebundenen Ganztags finden an unserer Schule montags in der 8. und 9. Stunde für die Jahrgänge 5 und 6 verschiedene Arbeitsgemeinschaften statt. Diese stellen ein wichtiges pädagogisch begründetes Element dar und sind für alle verpflichtend. Die Schülerinnen und Schüler können aus einem vielfältigen Angebot wählen, wobei nicht nur der Spaß im Vordergrund steht, sondern vor allem die Bereiche Persönlichkeitsentwicklung, Selbstkompetenz, Projektgestaltung und natürlich Bildung vertieft und erweitert werden.
Zurzeit werden diese AGs ausschließlich von Lehrerinnen und Lehrern und von unseren Kooperationspartnern geleitet. Wir würden es jedoch begrüßen, wenn sich hier mit der Zeit auch Eltern einbringen, um ihr Wissen bzw. ihre Fertigkeiten an die Schüler weiterzugeben.
Dies sind die AGs des Schuljahrs 2023/24:
Bevor wir die Mensa von außen betreten, reinigen wir unsere Schuhe, insbesondere bei schlechtem Wetter.
Unsere Grundsätze
Verantwortung, Toleranz, Respekt, Wertschätzung, und Zuverlässigkeit-
so möchten wir hier gemeinsam leben und lernen
Unsere Schule bildet eine Lebensgemeinschaft aus Lernenden, Lehrenden, Eltern/ Erziehungsberechtigten und weiteren Personen. Sie hat den Auftrag, eine Stätte des Lernens und der Erziehung zu sein. Daraus ergeben sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten. Diese Schulordnung soll uns helfen, respektvoll und friedfertig miteinander umzugehen um die Vielfalt unserer Schulgemeinschaft zu leben.
Schule als Lebensraum in gelebter Vielfalt
Unsere Schule ist eine Begegnungsstätte für viele Menschen.
Hier lernen und arbeiten gemeinsam
Kurzum: Wir sind eine Schule der Vielfalt, in der der Mensch im Mittelpunkt steht.
Als Schule mit gelebter Vielfalt bemühen wir uns gendergerechte Sprache zu benutzen und niemanden wegen sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität auszugrenzen.
Damit niemand gefährdet wird und sich alle wohlfühlen, ist stets Respekt und Rücksichtnahme erforderlich. Zuverlässigkeit und die Gewissheit sich aufeinander verlassen zu können ist die Basis für unsere gemeinsame Arbeit.
Alle Mitglieder und Beteiligten der Schulgemeinschaft haben das Recht auf eine angemessene Lernatmosphäre, auf einen respektvollen Umgang miteinander und sie begegnen sich mit Rücksichtnahme, Wertschätzung und Toleranz. Dabei ist es wichtig, die individuellen Grenzen jedes Einzelnen zu achten.
Daher ist aus Gründen der Rücksichtnahme und Toleranz bei der Wahl der Kleidung darauf zu achten, dass diese auf Andere nicht ablenkend, belästigend oder einschüchternd wirkt oder das Empfinden in anderer Weise verletzt.
Daraus ergibt sich, dass Geschlechtsmerkmale, das komplette Gesäß, Brust und Bauch aller Lehrenden, Lernenden und sonstigem Personal blickdicht zu bedecken sind.
Respektvoll zu handeln bedeutet für uns auch die Umwelt zu schützen und unseren ökologischen Fußabdruck möglichst klein zu halten.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben das Recht auf eine eigene Meinung. Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Recht unserer Mitmenschen anfängt. Jeder hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Wir verhalten uns unseren Mitmenschen gegenüber immer so, wie wir selbst behandelt werden möchten.
Lehrende und Mitarbeitende der Schulen dürfen allen Lernenden pädagogische Anweisungen erteilen, denen selbstverständlich zu folgen ist. Gegenseitiger Respekt und Höflichkeit sollen für Alle eine Selbstverständlichkeit sein. Konflikte gehören zu jeder Gemeinschaft und müssen angemessen ohne sprachliche und körperliche Gewalt gelöst werden.
Ein erfolgreicher Unterrichtsablauf gelingt, wenn alle Beteiligten pünktlich und gut vorbereitet erscheinen. Alle Lernenden tragen für ihren Lernerfolg Verantwortung, nehmen aktiv am Schulleben und an außerschulischen Aktivitäten teil und finden an unserer Schule für den Lernerfolg und die persönliche Entwicklung viel Unterstützung.
Eine saubere Lernumgebung trägt zum Wohlfühlen und zu guten Lernerfolgen bei. Daher ist jede am Schulleben beteiligte Person für Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände mit verantwortlich.
Um allen Lernenden gute Lernvoraussetzungen zu schaffen, handeln wir nach folgenden drei Regeln:
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Was DU hast, können Viele haben. Doch was DU bist, kann Keiner sein.
Schulordnung der Gesamtschule Hennef-West und Vertrag mit
_________________________________, Klasse ___________ |
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Unser Lehren und Lernen orientiert sich an den Grundsätzen Verantwortung, Toleranz, Respekt, Wertschätzung, und Zuverlässigkeit. Eine Kultur des Hinsehens und Wahrnehmens in gegenseitigem Respekt und in der gegenseitigen Verantwortung ist das Fundament unseres Lern- und Lebensraums Schule. |
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Toleranz |
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Respekt |
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Wertschätzung |
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Zuverlässigkeit |
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*Wir sehen Toleranz als grundlegendes Kriterium für unsere tägliche Arbeit. *Wir achten Andere, das bedeutet, wir nehmen Rücksicht auf Individualität, Kultur, Glauben und Überzeugungen im Rahmen unserer demokratischen Grundwerte. |
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*In unserer Schule begegnen wir uns mit gegenseitiger Achtung. *Wir gehen respektvoll miteinander und dem Eigentum anderer um.
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*Wir begegnen einander mit Wertschätzung und setzen uns aktiv für einen verständnisvollen Umgang miteinander ein. *Wir gehen mit persönlichem, fremdem und schulischem Eigentum, wertschätzend um. |
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*Ich erfahre Zuverlässigkeit als Basis für mein vertrauensvolles Arbeiten/Leben. *Zuverlässigkeit ist ein grundlegendes Kriterium für mein erfolgreiches Lernen. *Alle Beteiligten, Kolleg*innen, Schüler*innen, Eltern, können sich aufeinander verlassen. |
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Verantwortung |
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*Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verantwortlich dafür, dass unsere festgelegten Werte konsequent gelebt werden. *Wir sehen Verantwortung als grundlegendes Kriterium für die Persönlichkeitsentwicklung. Alle Lehrende, Lernende, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie andere Mitarbeitende unserer Schule verpflichten sich, diese Leitsätze umzusetzen und somit zu einer positiven Entwicklung der oben genannten Grundsätze in unserer Schule beizutragen. |
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Pausen |
Unterricht |
Lebensraum Schule- Ordnung/Sauberkeit |
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Wir fahren nicht mit Motorrollern, Mofas und anderen Fahrzeugen auf dem Schulgelände. Wir verzichten auf das Werfen von Schneebällen und Wasserschlachten. |
Für den Unterricht gelten folgende drei Regeln:
Jede_r Lernende hat das Recht ungestört zu lernen. Jede Lehrkraft hat das Recht ungestört zu unterrichten. Jede_r muss das Recht der Anderen respektieren.
Wir sind zu jeder Unterrichtsstunde pünktlich. Vor Unterrichtbeginn bereiten wir den Arbeitsplatz vor. Wir sorgen für die Einhaltung der drei Unterrichtsregeln. Bei Nichterscheinen der Lehrkraft informiert der Klassensprecher*In zügig das Sekretariat. Wir wechseln zügig die Räume und nehmen unser Material mit. Wir halten auf den Fluren Ruhe ein. Wir gehen in den Pausen auf die Toilette und nicht während des Unterrichts. Im Unterricht vermeiden wir das Essen und trinken ausschließlich Wasser.
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Wir entsorgen unseren Müll in den vorgesehenen Behältnissen. Wir halten die Toiletten sauber. Nach Unterrichtsende verlassen wir die Räume sauber und mit hochgestellten Stühlen. Wir verzichten auf Kaugummis Wir verzichten auf Schmierereien auf Tischen, Wänden, Toiletten und melden solche. Wir tragen selbst für die eigenen Wertsachen Verantwortung. Für abhanden gekommenen Geldbeträge, Wertsachen und Handys wird von Seiten der Schule keine Haftung übernommen.
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Feste Vereinbarungen für einen reibungslosen Schulalltag
Im Schulalltag
tragen wir angemessene Kleidung und verzichten auf Kappen im Unterricht, freizügige Kleidung und provokante Aufschriften,
bewahren wir Handys während des Schultages ausschließlich lautlos in der Schultasche auf. Schulische Nutzung ist nach Absprache mit der Lehrkraft möglich.
verzichten wir auf verbale und körperliche Gewalt,
verzichten auf Rauchen, Alkohol und Drogen.
Ich habe die Schulordnung gelesen. Ich verstehe, dass wir nur gemeinsam in der Schule viel erreichen können und dass ich für mein Lernen verantwortlich bin. Auch ich möchte mich in der Gesamtschule wohl fühlen. Deshalb verspreche ich mit meiner Unterschrift, dass ich mich in unserer Schulgemeinschaft sozial verhalten, die Schulordnung akzeptieren und die Durchführung der Schulordnung unterstützen werde. Bei Verstößen gegen die festen Vereinbarungen sowie massiven Unterrichtsstörungen muss ich mit schulischen Konsequenzen rechnen (s. Regeln und Konsequenzen).
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Unterschrift Lernende_r
Wir haben die Schulordnung der Gesamtschule Hennef-West zur Kenntnis genommen und versichern unser Kind dabei zu unterstützen die schulischen Grundsätze und Regeln einzuhalten.
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Datum und Unterschrift Erziehungsberechtige Datum und Unterschrift Erziehungsberechtigte
Diese Schulordnung löst die bestehende von 2016/20 ab und ergänzt die Bestimmungen des Schulgesetzes NRW (SchulG; § 42) und des Grundgesetzes durch Einzelregelungen für unsere Schule. Bei Verstößen können im Interesse der Schulgemeinschaft erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG ergriffen werden.
Wir haben von dem Vertrag zwischen unserem Kind und der Gesamtschule Kenntnis genommen und befürworten ihn. Wir wissen, dass wir unser Kind bei schweren Verstößen abholen müssen.
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Datum und Unterschrift Erziehungsberechtige // Datum und Unterschrift Erziehungsberechtigte