Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit dieser dritten Mitteilung möchte ich Sie und euch über die konkreten Umsetzungen des Präsenzunterrichts bis zu den Sommerferien an der GE Hennef-West unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der 20. Schulmail des Schulministeriums informieren.
Der Präsenzunterricht kann nur unter den Vorgaben der einzuhaltenden Hygieneregeln erteilt werden.
Diese Mitteilung ist nach verschiedenen Gesichtspunkten zur Wiederaufnahme des Unterrichts geordnet. Ich hoffe deshalb auf gute Lesbarkeit.
- Wiedereröffnung der Schule
- Bereits seit dem 23.04.2020 besuchen alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 die Schule im Präsenzunterricht, um für die schulinternen „Prüfungsaufgaben“ in Deutsch, Englisch und Mathematik gut vorbereitet zu werden. Die Deutsch-Prüfung wurde bereits absolviert, die anderen Prüfungen folgen bis zum 19.05.2020. Danach endet der Präsenzunterricht der 10er. Über weitere Absprachen und Termine wurden alle Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten in einem separaten Schreiben informiert.
- Am Mittwoch, 20.05.2020, nimmt der Jahrgang EF nach einem Sonderplan Präsenzunterricht im Fach Mathematik wahr. Damit kann die noch ausstehende Mathematikklausur besser vorbereitet werden (geplanter Termin: 10.06.2020). Da in Englisch und Deutsch bereits eine Klausur in der EF geschrieben wurde, steht hier keine weitere Klausur an. Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte sind von Herrn Ständer, AL 3, bereits darüber in einer Mail informiert worden.
- Ab Montag, 25.05.2020, nehmen die Jahrgänge 5-9+EF in einem rollierenden System am Präsenzunterricht mit wechselnder Anwesenheit teil. Bei der Planung war uns wichtig, dass die Jahrgänge weder eine ganze Woche hintereinander noch nur einmal zur Schule kommen. Es ist uns bis auf einmal immer gelungen, die Jahrgänge an zwei aufeinander folgenden Schultagen im Präsenzunterricht einzuteilen.
Alle sechs Jahrgänge (außer Jahrgang 10) kommen somit jeweils an 6 Tagen bis zu den Sommerferien zur Schule. Die letzten 4 Tage dienen organisatorischen Aufgaben.
Klassen |
Präsenztage |
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7 und 9 |
25.05.2020 |
26.05.2020 |
04.06.2020 |
05.06.2020 |
16.06.2020 |
17.06.2020 |
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6 und EF |
27.05.2020 |
28.05.2020 |
08.06.2020 |
10.06.2020 |
18.06.2020 |
19.06.2020 |
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5 und 8 |
29.05.2020 |
03.06.2020 |
09.06.2020 |
12.06.2020 |
15.06.2020 |
22.06.2020 |
Letzte Schulwoche von Dienstag 23.06. – 26.06.2020: verstärkt Tutor*innen-Einsatz |
Der Präsenzunterricht wird nach räumlichen und personellen Kapazitäten erteilt und berücksichtigt die vorgeschriebenen Hygieneregeln. Bei den Planungen ist zu berücksichtigen, dass die Klassen und Kurse verkleinert werden müssen, um die Distanzregeln in den Räumen einhalten zu können und nur im Vormittag unterrichtet wird (Jahrgang EF wird in 4 Teilklassen aufgeteilt).
- Aus Gründen des Infektionsschutzes findet der Präsenzunterricht in festen Lerngruppen statt. Dazu werden die Klassen halbiert und jeder Schülerin/ jedem Schüler ein fester Platz in der Klasse zugewiesen, von dem nicht abgewichen werden darf. Das Ministerium hat die Schulen verpflichtet, auf eine äußere Fachleistungsdifferenzierung und das Unterrichten in Wahlpflichtkursen zu verzichten. Alle halbierten Klassen sind einem festen Unterrichtsraum zugewiesen.
- An beiden Standorten wird pro Tag jeweils eine Jahrgangsstufe im Präsenzunterricht beschult. Der jeweilige Unterricht findet im Umfang von drei Unterrichtsstunden statt, wobei in der mittleren Stunde eine 15-minütige Pause integriert ist, die von den Lerngruppen getrennt voneinander wahrgenommen wird.
- Um die personellen Ressourcen der Schule zu verbessern, findet der Unterricht an beiden Standorten in verschiedenen Zeitfenstern statt. In der Wehrstraße (Jahrgänge 5-7) in der Zeit von 08.10 – 10.35 Uhr, in der Fritz-Jacobi-Straße (Jahrgänge 8-9 + EF) von 10.50 – 13.15 Uhr.
- „Homeschooling“ und Präsenzunterricht
Der Unterricht wird weiterhin in einer Kombination aus Präsenzunterricht und „Homeschooling“ erteilt. In den Präsenzzeiten gilt grundsätzlich Schulpflicht, die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler wird kontrolliert. Beim Fehlen Ihres Kindes bitten wir um die übliche Information ans Sekretariat und bei Wiederkehr in den Unterricht um schriftliche Entschuldigung durch die Eltern.
Sollte Ihr Kind zu einer Risikogruppe gehören, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Tutorenteams auf.
Wenn sich in Ihrem unmittelbaren häuslichen Umfeld besonders gefährdete Personen aus einer Risikogruppe befinden, können ggf. die Kinder auf Antrag von der Schulpflicht bis zu den Sommerferien befreit werden. Zwingend notwendig dazu ist das ärztliche Attest des betroffenen Angehörigen, der zur Risikogruppe gehört.
- Schulrechtliche Änderungen
- Leistungsnachweise:
In 5 - 9 sind keine verpflichtenden schriftlichen Leistungsnachweise mehr vorgesehen. Grundlage für die Bewertung des zweiten Halbjahres bildet die Gesamtentwicklung übers Schuljahr unter Einbeziehung der Zeugnisnote aus dem ersten Halbjahr.
In der „Einführungsphase“ soll nach Möglichkeit in allen schriftlichen Fächern eine Klausur im zweiten Halbjahr geschrieben werden. Deshalb steht die Klausur im Fach Mathematik noch an. Die zentrale Klausur (Deutsch, Mathematik) in der EF entfällt. Die Gewichtung einer schriftlichen und mündlichen Note kann zugunsten der Schülerinnen und Schüler vom üblichen 50:50 Verhältnis abweichen. Wenn in Einzelfällen eine zu geringe Bewertungsgrundlage aufgrund des Ruhens des Unterrichts, Krankheit, Quarantäne... für das zweite Halbjahr vorliegt, kann auf die Kursabschlussnote des ersten Halbjahres zurückgegriffen werden.
- Versetzungen:
- Die Jahrgänge 5 - 8 gehen über in die nächsthöhere Klasse, auch wenn die Leistungsanforderungen bis dahin nicht erreicht sind.
- Die Klassen 9 werden entsprechend in den Jahrgang 10 versetzt.
- Die Jahrgangsstufe EF geht ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über.
- Leistungsbewertung:
Grundlage für die Bewertung des zweiten Halbjahres bildet die Gesamtentwicklung übers Schuljahr unter Einbeziehung der Zeugnisnote aus dem ersten Halbjahr. Der Schüler/ die Schülerin kann mit einer zusätzlichen Leistung seine/ihre Note in einem Fach verbessern. Dies muss allerdings im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten erfolgen.
- Hygiene
Die Abstandsregel bleibt weiter die wichtigste Regel. Eine Maskenpflicht gilt offiziell nicht, solange die Abstandsregeln eingehalten werden können. Das Tragen eines Mundschutzes wird aber dringend empfohlen. Möglichkeiten zum regelmäßigen Händewaschen und die regelmäßige tägliche Reinigung sind wichtig. Für eine ausreichende Lüftung muss gesorgt sein.
Durch Abstandsmarkierungen, Pfeile, vorgeschriebene Laufrichtungen, eingezeichnete Aufenthaltsplätze in den Pausen, sowie Plakate für die Schülerinnen und Schüler werden Hilfen gegeben, die Abstandsregeln möglichst einzuhalten.
Tischflächen an den Arbeitsplätzen, Treppengeländer, Türklinken, Fenstergriffe sowie die Toiletten werden regelmäßig gereinigt.
Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund. Wir freuen uns alle, wenn wir unsere Schülerinnen und Schüler, Ihre Kinder gesund und munter in der Schule begrüßen dürfen.
Es gilt weiterhin die wichtigste Prämisse: Schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es sich krank fühlt.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Selbstverständlich bleibt die Einrichtung der Notbetreuung unter den bereits bekannten Bedingungen bestehen.
Über Neuerungen zur Schulöffnung werden Sie auf unserer Homepage auf dem Laufenden gehalten.
Für die Schulgemeinschaft der GE Hennef-West: Alfred Scholemann (Schulleiter)