Nutzungsordnung für das SelbstLernZentrum der GEHW und des SGH
I. Nutzer und Öffnungszeiten
Das SLZ ist täglich während der normalen Unterrichtszeiten geöffnet. Im SLZ werden Medien und Computer für alle Schülerinnen und Schüler der GEHW und des SGH ab der Jahrgangsstufe 9 bereitgestellt. Die Jahrgangsstufe 8 kann unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers das SLZ nutzen.
II. Verhalten im Selbstlernzentrum
1. Das SLZ dient dem eigenverantwortlichen und konzentrierten Lesen und Arbeiten. Die ruhige Atmosphäre sollte von allen Nutzerinnen und Nutzern respektiert werden. Gäste, die die Ruhe stören, können von der Aufsicht des Raumes verwiesen werden.
2. Unser SLZ ist auf die Mithilfe ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer angewiesen, um während der gesamten Schulzeit geöffnet zu sein. Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SLZs ist wie allen Menschen an unseren Schulen höflich und respektvoll zu begegnen, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
3. Alle Nutzerinnen und Nutzer sollen sich in einem sauberen und gepflegten SLZ wohlfühlen können. Daher sind Essen und Trinken sowie Kaugummikauen im SLZ untersagt.
4. Damit Durchgangswege frei bleiben, werden vor Betreten des SLZs Jacken und Taschen im Vorraum, an der Garderobe oder, falls möglich, im Klassenzimmer abgelegt.
5. Die Nutzung von Handys/Smartphones ist im SLZ grundsätzlich nicht gestattet, damit niemand gestört wird.
III. Mediennutzung
1. Die Nutzerinnen und Nutzer des SLZ sind verpflichtet, pfleglich mit den Medien und der Einrichtung umzugehen. Es dürfen keinerlei Notizen in den Medien gemacht werden. Sollten Medien beschädigt zurückgegeben werden, sind die Entleiherinnen und Entleiher zum Ersatz des Mediums verpflichtet. Nur so können wir sicherstellen, dass die teuren Medien auch dauerhaft allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen.
2. Nach der Nutzung sind die Medien selbstständig wieder an den Ort der Entnahme zurückzustellen, damit auch der Nächste sie wiederfindet.
3. Bis auf einige Ausnahmen dürfen alle Medien des SLZ gegen Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Bibliotheksausweises entliehen werden. Die Ausleihfristen betragen für Bücher 4 Wochen, für Zeitschriften und DVDs 2 Wochen. Präsenzmedien wie Abiturhilfen werden nur in Ausnahmefällen entliehen.
4. Schachspiele und Puzzles werden gegen Vorlage des Schülerausweises ausgegeben und dürfen nur im SLZ benutzt werden.
5. DVDs dürfen nur entsprechend der Altersfreigabe ausgeliehen werden.
IV. Computernutzung
1. Datenschutzbestimmungen und Passwörter
2. Nutzungsberechtigungen und Pflichten
3. Datenspeicherung und -sicherung
4. Internetnutzung
V. Maßnahmen bei Verstoß gegen die Nutzungsordnung
Schülerinnen und Schüler, die gegen die Nutzungsordnung oder die Anweisungen der Aufsicht verstoßen, können von der weiteren Nutzung des SLZ ausgeschlossen werden.
Seit dem Schuljahr 2017/18 kann das neue Selbstlernzentrum, das sich im ersten Stock des neuen Gebäudes an der Fritz-Jacobi-Straße befindet und in einer Kooperation des Gymnasiums Hennef und der Gesamtschule Hennef-West genutzt wird, von allen Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 9 selbstständig (in der 8. Jahrgangsstufe nur in Begleitung der Fachlehrer*innen) genutzt werden.
Das Selbstlernzentrum, kurz SLZ genannt, verfügt über eine hauptamtliche Bibliothekarin. Da diese die Aufsicht im Selbstlernzentrum nicht allein führen kann, braucht und erhält sie Untersützung von vielen ehrenamtlichen Helfer*innen: Müttern oder Vätern, Großeltern, Freund*innen oder anderen an Büchern interessierten Menschen.
Wichtige Ziele des Selbstlernzentrums sind die Leseförderung, die Förderung der Recherchekompetenz, die Erziehung zum selbstständigen Lernen, die Förderung von Medien- und Methodenkompetenz sowie die Materialhilfe bei der Vorbereitung auf Referate, Projekt- und Präsentationsprüfungen. Das SLZ ist kultureller Treffpunkt, aber vor allem Ort der Ruhe und Entspannung, wodurch die Lesemotivation befördert werden soll.
Das SLZ verfügt über einen großfen Lese- und Arbeitsbereich mit zahlreichen Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und PC. Außferdem gibt es Gruppenräume, die von einzelnen Lerngruppen reserviert werden können. Längerfristig soll das SLZ so in den unterrichtlichen Lernprozess integriert werden können. Alle Schüler*innen erhalten dazu in der Jahrgangsstufe 8 eine Bibliothekseinführung durch die Bibliothekarin.
Das Selbstlernzentrum ist an allen Schultagen von montags bis freitags ab 10 Uhr bis zum regulären Unterrichtsschluss unserer beiden Schulen geöffnet.